Bei körperlichen Erkrankungen besteht manchmal die Notwendigkeit, daß Ihr Arzt bestimmte medizinische Maßnahmen verordnet, die Sie oder Ihre Angehörigen nicht alleine durchführen können.

Kostenträger: Krankenversicherung

Menschen, die älter werden und deren Kräfte nachlassen, sind nicht notwendigerweise auch krank.
Für den Fall, dass jedoch noch eine behandlungsbedürftige Krankheit hinzukommt und besondere medizinische Maßnahmen notwendig werden, verordnet der niedergelassene Arzt diese und beauftragt einen ambulanten Pflegedienst mit der Durchführung.

Behandlungspflege beinhaltet die klassischen medizinischen Maßnahmen, wie
Verabreichen von Injektionen, wie z.B. Insulin
„Beine wickeln” (Kompressionsverband)
Blutzuckermessungen
Puls- und Blutdruckmessung
Anlegen von Verbänden
Wundversorgung
Medikamente stellen und verabreichen
„Gummistrümpfe“ anziehen (Kompressionsstrümpfe)

Behandlungspflege:
Von Behandlungspflege spricht man, wenn im Rahmen einer ärztlichen Behandlung eine pflegerische Versorgung notwendig ist.
Sie wird in der Regel verschrieben, um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden und um die ärztliche Behandlung zu sichern.
Maßnahmen zu Behandlungspflege sind medizinische Hilfeleistungen, welche nicht vom behandelnen Arzt, sondern von einer examinierten Pflegekraft erbracht werden.

Ihr behandelnder Arzt stellt hierfür eine Verordnung über die zu erbringenden Leistungen aus. Diese Verordnung wird dann von uns bei ihrer Krankenkasse eingereicht. Nach Bewilligung rechnen wir dann direkt mit der Krankenkasse die erbrachten Leistungen ab.